Was kostet ein Hausmeister­service in München?

Stundensatz oder Pauschale, Richtwerte für 2026, eine Beispielrechnung und welche Hausmeisterkosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Stand: September 2026 · Von Dienstleistungsservice Weinzierl, München

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hausmeisterservice wird entweder nach Stunden oder als feste Monatspauschale abgerechnet.
  • Für München nennen Anbieter 2026 häufig Stundensätze von etwa 30 bis 60 Euro.
  • Für kleinere Mehrfamilienhäuser liegen Monatspauschalen oft im Bereich von etwa 150 bis 350 Euro, je nach Leistungsumfang.
  • Den Preis bestimmen vor allem Objektgröße, Leistungsumfang, Häufigkeit der Einsätze und Zusatzleistungen wie Winterdienst.
  • Viele Hausmeisterkosten sind nach § 2 Nr. 14 BetrKV auf Mieter umlegbar, Reparaturen und Verwaltung aber nicht.

Was ein Hausmeisterservice übernimmt

Ein Hausmeisterservice kümmert sich darum, dass ein Gebäude gepflegt, sicher und funktionsfähig bleibt. Welche Aufgaben dazugehören, wird im Vertrag festgelegt. Typisch sind:

  • regelmäßige Kontrollgänge durch Gebäude und Außenanlagen
  • Pflege von Außenanlagen und Gemeinschaftsflächen
  • Austausch von Leuchtmitteln und kleinere Arbeiten
  • Kontrolle technischer Einrichtungen und Meldung von Schäden
  • Bereitstellen der Mülltonnen
  • Koordination externer Handwerker
  • auf Wunsch Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst

Stundensatz oder Pauschale?

Für einmalige oder unregelmäßige Aufgaben wird meist nach Stunden abgerechnet. Für die laufende Betreuung einer Wohnanlage ist eine Monatspauschale üblich. Sie basiert auf der geschätzten Zeit, die für die vereinbarten Aufgaben jeden Monat anfällt. Zusatzarbeiten außerhalb des Vertrags werden in der Regel gesondert nach Aufwand berechnet.

Richtwerte für München 2026

Die folgenden Werte stammen aus öffentlich zugänglichen Preisangaben von Hausmeisterdiensten und Preisportalen. Sie dienen der Orientierung und sind keine Preisliste von Dienstleistungsservice Weinzierl.

AbrechnungsartTypischer RichtwertHinweis
Stundensatz Hausmeisterserviceca. 30 bis 60 € pro Stundeabhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Pauschale kleineres Mehrfamilienhausca. 150 bis 350 € im Monatje nach Aufgaben und Häufigkeit
Größere Wohnanlagenmeist deutlich über 350 € im Monatindividuelle Kalkulation

Material, Streugut und Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind in Pauschalen oft nicht enthalten. Fragen Sie deshalb gezielt nach.

Beispielrechnung für eine Wohnanlage

Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen soll wöchentlich betreut werden. Pro Woche fallen etwa zwei Stunden für Kontrollgang, Außenanlagen und Mülltonnen an.

  • Zeit pro Monat: 2 Stunden × 4,33 Wochen = rund 8,7 Stunden
  • Bei einem angenommenen Stundensatz von 40 Euro: 8,7 × 40 € = rund 350 Euro im Monat
  • Umgerechnet auf die Wohnungen: gut 43 Euro pro Wohnung im Monat

Kommen Treppenhausreinigung oder Winterdienst hinzu, steigt der Betrag entsprechend. Winterdienst wird häufig als eigene Pauschale für die Saison oder pro Einsatz berechnet.

Welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen

Nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung sind die Kosten des Hauswarts umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das gilt aber nur für Tätigkeiten, die nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen.

  • In der Regel umlagefähig: Kontrollgänge, Pflege der Außenanlagen, Reinigung, Winterdienst, Bedienung der Mülltonnen.
  • Nicht umlagefähig: Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungsaufgaben.
  • Keine Doppelberechnung: Übernimmt der Hauswart zum Beispiel die Gartenpflege, dürfen diese Arbeitskosten nicht zusätzlich unter einer anderen Betriebskostenart abgerechnet werden.

Für die Abrechnung ist es deshalb hilfreich, wenn der Hausmeisterservice umlagefähige und nicht umlagefähige Arbeiten getrennt ausweist.

Angebote richtig vergleichen

  • Leistungsverzeichnis: Welche Aufgaben sind in welchem Rhythmus enthalten?
  • Zusatzarbeiten: Wie werden Arbeiten außerhalb der Pauschale berechnet?
  • Erreichbarkeit: Wie schnell ist der Dienst bei Schäden oder Notfällen erreichbar?
  • Winterdienst: Ist er enthalten, und wie werden Einsätze und Streugut berechnet?
  • Nachweise: Werden Einsätze dokumentiert, etwa für die Betriebskostenabrechnung?
  • Ansprechpartner: Haben Sie eine feste Person, die Ihr Objekt kennt?

Hausmeisterservice in München mit Dienstleistungsservice Weinzierl

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Mehr dazu: Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung und Winterdienst.

Quellen

  • Betriebskostenverordnung, § 2: gesetze-im-internet.de
  • Preisrichtwerte: eigene Auswertung öffentlich zugänglicher Preisangaben von Hausmeisterdiensten und Preisportalen, Stand 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Preisangaben sind unverbindliche Marktwerte und ersetzen kein individuelles Angebot.

Häufige Fragen

Fragen zu den Hausmeister­kosten

Ja, nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltung sind aber nicht umlagefähig.

Das hängt vom Vertrag ab. Häufig wird der Winterdienst als eigene Saisonpauschale oder pro Einsatz berechnet. Achten Sie im Angebot auf eine klare Regelung.

Ja, auch kleinere Mehrfamilienhäuser profitieren, weil Kontrollgänge, Außenanlagen und Mülltonnen verlässlich betreut werden. Der Umfang lässt sich an das Objekt anpassen.

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